Mehr Demokratie kämpft für ein neues Wahlrecht in Bremen.  

[Stand: Jan. 2007]

Mehr Demokratie beim Wählen

   

Mehr Einfluss für Bürgerinnen und Bürger

   
 

Der Volksentscheid

Mehr Demokratie e.V. hat bereits im Herbst 2004 einen Gesetzentwurf zur Änderung des Bremer Wahlrechts vorgelegt. Im Dezember 2004 setzte die Bürgerschaft einen nichtständigen Ausschuss ein, um die Möglichkeiten einer Wahlrechtsänderung zu überprüfen. Im November 2005 wurde dort der Beschluss gefasst, dass man am derzeitigen Wahlrecht festhalten sollte. Die Fraktionen von SPD und CDU sprechen sich gegen eine Reform des Bremer Wahlrechts aus. Deswegen bleibt nur der Weg per Volksentscheid. Bis es zum Volksentscheid kommt, ist ein dreistufiges Verfahren vorgesehen:


1. Antrag auf Volksbegehren
Zunächst müssen 5.000 Unterschriften von Bürgern aus Bremen und Bremerhaven gesammelt werden, um den Antrag für ein Volksbegehren zu stellen. Danach wird geprüft werden, ob die Initiative zulässig ist. Diese Hürde haben wir im Mai mit Erfolg genommen.


2. Volksbegehren
Im zweiten Schritt kommt es zum Volksbegehren. Hierfür sind unterschiedlich hohe Hürden in den einzelnen Bundesländern vorgeschrieben. In Bremen müssen 10 % der wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürger ihre Unterschrift leisten. Für ein erfolgreiches Volksbegehren müssen also ca. 50.000 Unterschriften gesammelt werden. Bei verfassungsändernden Gesetzen ist die Hürde mit 20 % noch höher. Für die Sammlung der Unterschriften ist eine Frist von drei Monaten vorgesehen. Nur wenn innerhalb dieser Frist genügend Unterschriften gesammelt werden, kann es zum beschließenden Volksentscheid kommen. Das Volksbegehren dauerte vom vom 18. Juli bis 18. Oktober 2006. Es wurden 71.365 Unterschriften eingereicht, von denen 65.197 gültig waren.


3. Volksentscheid
Ein Volksentscheid hat die gleiche Bedeutung wie eine Parlamentsabstimmung. Die Bürger entscheiden aber selbst. Wie bei einer Wahl an der Urne oder per Brief entscheiden sie dann, ob das neue Wahlrecht eingeführt werden soll oder nicht. Der Vorschlag "Mehr Demokratie beim Wählen" ist angenommen, wenn die Mehrheit der Abstimmenden dafür stimmt und mindestens ein Viertel aller Wahlberechtigten (ca. 125.000) zustimmt. Um diese Hürde zu überspringen soll der Volksentscheid zeitgleich mit der Bürgerschaftswahl im Mai 2007 stattfinden.

Derzeit befinden wir uns kurz vor der dritten Phase des Verfahrens. Im ersten Schritt haben wir vom 1. März bis 15. Mai die 5000 nötigen Unterschriften gesammelt. Am 31. Mai haben wir die Unterschriften eingereicht und damit die Zulassung des Volksbegehrens beantragt. Das Volksbegehren startete am 18. Juli und dauerte bis zum 18. Oktober. Wir haben 71.365 Unterschriften an die Einwohnermeldeämter übergeben. Nun wird geprüft, ob genügend gültige Unterschriften zustandegekommen sind. Anschliessend müssen sich Senat und Bürgerschaft mit unserem Vorschlag auseinandersetzen. Es gibt nur zwei Möglichkeiten: Die Bürgerschaft kann dem Entwurf zustimmen oder das Volk entscheidet per Volksentscheid selbst über diese Frage. Übernimmt das Parlament den Entwurf, entfällt der Volksentscheid.

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