[Stand: Jan. 2007] Mehr Demokratie beim Wählen |
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Mehr Einfluss für Bürgerinnen und Bürger |
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Das neue WahlrechtIn Bremen ist vieles anders...
Im Zweistädtestaat Bremen haben die Bürgerinnen und Bürger nur wenig Einfluss auf die Zusammensetzung ihres Parlaments und damit auf die Politik ihres Landes. Alle vier Jahre finden Wahlen zur bremischen Bürgerschaft (Landtagswahl) und zur bremischen Stadtbürgerschaft (Kommunalwahl) statt. Hierbei gilt im Gegensatz zu vielen anderen Bundesländern ein reines Verhältniswahlrecht mit geschlossenen Listen. Bremer Wählerinnen und Wähler haben nur eine Stimme, mit der sie die Liste einer Partei wählen. Mit welchen Kandidaten die Liste besetzt wird und in welcher Reihenfolge diese auf der Liste verteilt werden, wird von der Partei bestimmt. Hierauf hat man als Wähler in Bremen und Bremerhaven keinerlei Einfluss. Das werden wir ändern!
Die Wähler sollen nicht mehr nur eine, sondern fünf Stimmen haben. Diese können dann auf einen oder mehrere Kandidaten derselben Partei gehäufelt (kumuliert) oder auch auf Kandidaten verschiedener Parteien verteilt (panaschiert) werden. Wer wie bisher nur eine Partei wählen will, kann dies mit den Listenstimmen weiterhin tun. Es besteht zusätzlich die Möglichkeit Koalitionspräferenzen auszudrücken, indem man zum Beispiel einer Parteiliste zwei Stimmen und einer anderen Liste drei Stimmen gibt.
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