Mehr Demokratie kämpft für ein neues Wahlrecht in Bremen.  

[Stand: Jan. 2007]

Mehr Demokratie beim Wählen

   

Mehr Einfluss für Bürgerinnen und Bürger

   
 

Das neue Wahlrecht

In Bremen ist vieles anders...
...auch das geltende Wahlrecht in Bremen unterscheidet sich von dem vieler anderer Bundesländer...



Eine Stimme

Im Zweistädtestaat Bremen haben die Bürgerinnen und Bürger nur wenig Einfluss auf die Zusammensetzung ihres Parlaments und damit auf die Politik ihres Landes. Alle vier Jahre finden Wahlen zur bremischen Bürgerschaft (Landtagswahl) und zur bremischen Stadtbürgerschaft (Kommunalwahl) statt. Hierbei gilt im Gegensatz zu vielen anderen Bundesländern ein reines Verhältniswahlrecht mit geschlossenen Listen. Bremer Wählerinnen und Wähler haben nur eine Stimme, mit der sie die Liste einer Partei wählen. Mit welchen Kandidaten die Liste besetzt wird und in welcher Reihenfolge diese auf der Liste verteilt werden, wird von der Partei bestimmt. Hierauf hat man als Wähler in Bremen und Bremerhaven keinerlei Einfluss. Das werden wir ändern!



Fünf Stimmen

Die Wähler sollen nicht mehr nur eine, sondern fünf Stimmen haben. Diese können dann auf einen oder mehrere Kandidaten derselben Partei gehäufelt (kumuliert) oder auch auf Kandidaten verschiedener Parteien verteilt (panaschiert) werden. Wer wie bisher nur eine Partei wählen will, kann dies mit den Listenstimmen weiterhin tun. Es besteht zusätzlich die Möglichkeit Koalitionspräferenzen auszudrücken, indem man zum Beispiel einer Parteiliste zwei Stimmen und einer anderen Liste drei Stimmen gibt.
Die Wähler sollen einzelne Kandidaten direkt fördern können. Nur so können sie wirklich mitentscheiden, wer als Abgeordnete/r ins Parlament einziehen soll, um fortan politische Entscheidungen in und für Bremen zu treffen.
Aus Gründen der Einheitlichkeit soll dies auch bei den Beiratswahlen in Bremen und bei der Wahl zur Stadtverordnetenversammlung in Bremerhaven eingeführt werden. Es wird außerdem gefordert, dass sowohl bei den Beiratswahlen in der Stadtgemeinde Bremen als auch bei der Wahl zur Stadtverordnetenversammlung in Bremerhaven die Wahl von Einzelkandidaten zulässig ist. Drittens soll bei der Stadtverordnetenwahl in Bremerhaven die 5 %-Hürde abgeschafft werden.

Lesen sie mehr über die Vorteile des neuen Wahlrechts und unsere Kritik am geltenden Recht.
Sie können auch die Eckpunkte des neuen Wahlrechts herunterladen.

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Auswirkungen

Die Zeitung Echo beschäftigt sich mit den Auswirkungen des hessischen Kommunalwahlrechts in Darmstadt.

Der Wählerwille ändert Listen
Analyse: 2001 machen 60 Prozent der Darmstädter vom neuen Wahlrecht Gebrauch – Hessenmeister im Kumulieren

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