Mehr Demokratie kämpft für ein neues Wahlrecht in Bremen.  

[Stand: Jan. 2007]

Mehr Demokratie beim Wählen

   

Mehr Einfluss für Bürgerinnen und Bürger

   
 

Das geltende Wahlrecht...

... und unsere Kritik daran

Bürgerschaftswahl (Landtagswahl)
Alle vier Jahre entscheiden die Bremer Bürgerinnen und Bürger über die Zusammensetzung der Bremischen Bürgerschaft. Insgesamt werden 83 Abgeordnete gewählt, wobei Bremen mit 67 Sitzen und Bremerhaven mit 16 Sitzen im Parlament vertreten ist. Bei den Bürgerschaftswahlen gilt die 5 %-Hürde und es wird das Verhältniswahlsystem mit geschlossenen Listen angewandt. Das heißt, Bremer Bürgerinnen und Bürger haben bei dieser Wahl nur EINE Stimme, die sie an EINE Partei vergeben. Die Wahlsysteme fast aller anderer Länder sehen im Gegensatz dazu eine Personalisierte Verhältniswahl vor. Das heißt, in diesen Ländern kann man mit der Wahl in Wahlkreisen Kandidatinnen und Kandidaten seines Vertrauens als Volksvertreter bestimmen. Die Einführung von Wahlkreisen ist in Bremen aufgrund verfassungsrechtlicher Bedenken jedoch nicht möglich.
Das derzeitige Wahlrecht in Bremen unterscheidet sich also vom Kommunalwahlrecht der meisten Bundesländer. So haben die Wählerinnen und Wähler in Bremen vergleichsweise wenig Partizipationsmöglichkeiten.

Stadtbürgerschaft (Kommunalwahl)
Eine Besonderheit im Zweistädtestaat Bremen ist außerdem, dass die Kommunalwahlen eng mit der Landtagswahl verknüpft sind. In der Stadt Bremen ist eine Stimme für die Bürgerschaftswahl gleichzeitig auch eine Stimme für die Stadtbürgerschaft.

Beiräte in der Stadt Bremen
Parallel zur Bürgerschaftswahl werden in der Stadt Bremen auch die Mitglieder der Beiräte in den Stadtteilen gewählt. Auch hier gibt es nur eine Stimme. Die Beiräte befassen sich mit den Angelegenheiten, die in ihrem Stadt- oder Ortsteil für die Bevölkerung von Interesse sind.

Stadtverordnetenversammlung in Bremerhaven
Die Wahlberechtigten in Bremerhaven bestimmen in einer eigenständigen Wahl ebenfalls mit einer Stimme die 48 Mitglieder der dortigen Stadtverordnetenversammlung. Diese befasst sich mit den Angelegenheiten, die für die Bevölkerung der Seestadt von Interesse sind. Im Gegensatz zu den Beiratswahlen in der Stadt Bremen, gilt bei dieser Wahl bisher noch die 5%nbsp;%-Hürde.

Nachteile des Bremer Wahlrechts


Bei Wahlen geht es um die Verteilung politischer Macht. Durch ihre Stimmabgabe beeinflussen die Wählerinnen und Wähler die Zusammensetzung der Volksvertretung.
Die Parteien bestimmen aber die Reihenfolge ihrer Kandidatenliste selbst. In der Praxis sind die Kandidatinnen und Kandidaten sicher im Parlament vertreten, die auf einem hohen Listenplatz stehen. Die Wählerinnen und Wähler haben keinen Einfluss auf die Reihenfolge dieser Liste. In Bremen gilt: Eine Stimme für eine Partei, bzw. für eine Parteiliste.
Deshalb können sich bestimmte Parteimitglieder immer relativ sicher sein, als Volksvertreter ins Parlament einzuziehen. Sie müssen gar nicht bemüht sein, den Kontakt mit den Bürgerinnen und Bürgern zu suchen. Denn sie müssen nur innerhalb ihrer Partei um einen guten Listenplatz „kämpfen“. Sie sind also relativ abhängig von der Parteiführung. Auf diese Weise entfernen sich Politiker immer mehr von den Wählerinnen und Wählern.
Bei Wahlen auf kommunaler Ebene wurde die 5 %-Hürde bereits in vielen deutschen Städten abgeschafft. Dies sollte auch in Bremerhaven passieren. Immerhin verfällt ein Teil der abgegebenen Stimmen, wenn eine Partei die 5 %-Hürde nicht erreicht. Aber das Wahlrecht als wichtigster Teil der Partizipation sollte so gestaltet sein, dass auch jede Stimme zählt.
Die Kandidatur von Einzelbewerbern soll möglich sein, um eine bürgerfreundlichere Politik zu ermöglichen.

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