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Bremen, den 22.11.2006
Neues Wahlrecht
- Termin verschoben
- aktuelle Entwicklungen
- was wir fordern
Liebe Volksbegehrens-Interessierte,
die Nachricht, dass unserem Gesetzentwurf zugestimmt werden soll, bringt unsere Terminplanung etwas durcheinander. Da sich die Großparteien die letzten Monate vehement gegen das neue Wahlrecht ausgesprochen haben, sind wir fest davon ausgegangen, dass es zum Volksentscheid kommt. Übernimmt die Bürgerschaft wie angekündigt den Entwurf, findet kein Volksentscheid statt (so steht es in der Landesverfassung). Deshalb haben wir den Termin am 2. Dezember abgesagt, denn ohne Volksentscheid gibt es auch keine Kampagne vorzubereiten. Wir wollen Sie trotzdem herzlich einladen, um über die aktuellen Entwicklungen zu diskutieren.
Neuer Termin:
Montag, 4. Dezember 2006, 19.30 Uhr, Kulturzentrum Lagerhaus, 3. Stock, Seminarraum Migrationsbüro
Aktuelle Entwicklungen:
Die Prüfung der Unterschriftenlisten ist noch nicht abgeschlossen. Mir rechnen aber mit einem Ergebnis zum Ende dieser Woche. Und wir rechnen mit einem guten Ergebnis, sonst hätten CDU und SPD sicherlich noch nicht angekündigt, dem Entwurf zuzustimmen.
Einerseits freuen wir uns, dass die Parteien angesichts der hohen Zahl an Unterschreiber/innen einlenken. Andererseits hat ein erfolgreiches Volksbegehren laut Verfassung auch Anspruch auf einen Volksentscheid. Es liegt aber nicht in unserer Hand! Denn in der Verfassung steht auch, dass ein Volksentscheid nicht stattfindet, wenn der Gesetzentwurf 1:1 übernommen wird.
Ein anderer Streitpunkt ist die Frage, wann das neue Wahlrecht erstmals angewendet werden kann. Schon zur nächsten Bürgerschaftswahl 2007 oder erst 2011? Wir meinen, ein verändertes Wahlrecht steht den Bürgerinnen und Bürgern schon 2007 zu. Und wenn es rechtlich möglich ist, sollten die Verantwortlichen sich auch nicht vor formalen Begründungen verstecken. Das tun sie, indem sie auf die 15-Monatsfrist im Gesetzentwurf verweisen. Formal haben sie recht. Wir haben die Frist reingenommen, um nicht wegen möglicher Fristen (zur Kandidatenaufstellung o.ä.) mit dem gesammten Gesetzentwurf vor dem Staatsgerichtshof zu landen. Außerdem war ein Volksentscheid aufgrund der ablehnenden Haltung von SPD und CDU sehr wahrscheinlich.
Geht es um die Abschaffung der 5%-Hürde bei der Wahl zur Stadtverordnetenversammlung in Bremerhaven, will man sich an Formalien jedoch nicht halten. Immer wieder ist die Rede davon, diesen Punkt „nochmals auf den Prüfstand zu stellen“. Heißt nichts anderes, als dass diese Hürde wieder eingeführt werden soll, nachdem der Entwurf vorher 1:1 übernommen wurde.
Nur die Bremerhavener CDU und SPD wollen gegen den Entwurf, und damit für den Volksentscheid stimmen. Der sollte dann „allerdings nicht vermischt (am gleichen Tag) mit der Landtags- und Kommunalwahl“ stattfinden.
Unsere Forderung:
Uns wäre der Volksentscheid lieber gewesen!
Wenn die Bürgerschaft jetzt dem Gesetzentwurf zustimmt, sollte das neue Wahlrecht auch bei der nächsten Bürgerschaftswahl zum Zuge kommen. Falls ein Volksentscheid stattfindet (was sehr unwahrscheinlich ist), sollte dieser unbedingt zeitgleich mit der Wahl 2007 abgehalten werden. Die Hürde beim Volksentscheid (eine Mehrheit ist erforderlich, gleichzeitig müssen mindestens 25 % der Wahlberechtigten mit „Ja“ stimmen) ist sehr hoch. Eine unfaire Terminlegung würde das Verfahren nur zusätzlich erschweren. Das kann nicht im Sinne der Bürgerinnen und Bürger sein!
Ich wünsche Ihnen alles Gute,
Mit freundlichen Grüßen,
Katrin Tober
Mehr Demokratie e.V.
c/o Kulturzentrum Lagerhaus
Schildstraße 12-19
28203 Bremen
tel: 0421/794 63 70
fax: 0421/794 63 71
E-Mail
www.neues-wahlrecht.de
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